Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab: 12. Juli 2026Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Bedingungen der unter dem Markennamen Voyago von der Avenda Group Kft. als Vermieter (nachfolgend: der Vermieter) erbrachten Wohnmobilvermietung. Mit Abschluss des Mietvertrags erklärt der Mieter, dass er den Inhalt dieser AGB zur Kenntnis genommen, verstanden und als für sich verbindlich akzeptiert hat.
1. Angaben zum Dienstleister
Avenda Group Kft.
- Sitz
- 1054 Budapest, Honvéd utca 8. 2/1.
- Handelsregisternummer
- 06-09-030938
- Steuernummer
- 32955040-1-41
- [email protected]
2. Buchung und Vertragsabschluss
Die Buchung kann per E-Mail, online, telefonisch oder persönlich erfolgen. Das Mietverhältnis kommt zustande, wenn die Parteien die Buchung bestätigen, die Zahlungsbedingungen erfüllt sind und der Mietvertrag unterzeichnet wird. Der Vermieter ist berechtigt, eine Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Mietbedingungen, fahrberechtigte Personen
Das Fahrzeug darf ausschließlich von einer Person geführt werden, die:
- mindestens 25 Jahre alt ist,
- seit mindestens 2 Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzt,
- im Mietvertrag als Fahrer aufgeführt ist.
Die Übergabe des Fahrzeugs an Dritte ist untersagt. Der Mieter haftet für das Verhalten der im Vertrag genannten weiteren Fahrer wie für sein eigenes; der Mieter und die weiteren Fahrer haften für im Zusammenhang mit dem Fahrzeug verursachte Schäden gesamtschuldnerisch.
4. Preise
| Miete von 3–6 Tagen | 60.000 HUF / Tag |
| Miete über 7 Tage | 55.000 HUF / Tag |
| Nebensaison-Miete (1. September – 30. April) | 40.000 HUF / Tag |
| Einmalige Vorbereitungsgebühr | 35.000 HUF |
| Kaution | 300.000 HUF |
Die Vorbereitungsgebühr umfasst:
- Übergabe eines abfahrbereiten Wohnmobils, Grundreinigung
- aufgefüllte Flüssigkeiten, Gasflasche, WC-Chemie
- allgemeine technische Überprüfung
Zubehörliste:
- 1 Campingtisch, 4 Campingstühle
- 2 Gasflaschen
- 1 Netzanschlusskabel 380V–230V
- 1 Ersatzrad
- 1 Klima-Fernbedienung, 1 TV-Fernbedienung
- 1 Kurbel für die Omnistor-Markise
- 1 Zigarettenanzünder-Adapter, 3 USB-Ladegeräte
- 1 Feuerlöscher, 2 Warndreiecke, 4 Warnwesten
- 1 Gartenschlauch, 1 Wasserfüll-Adapter, 4 LPG-Füll-Adapter
Bei der Übernahme des Fahrzeugs übernimmt der Mieter sämtliche oben aufgeführten Gegenstände und verpflichtet sich, diese vollständig und unbeschädigt zurückzugeben. Der Vermieter ist berechtigt, die jeweiligen Kosten für den Ersatz oder die Reparatur fehlenden, beschädigten oder unbrauchbaren Zubehörs von der Kaution abzuziehen.
| Bettwäsche und Handtücher | 5.000 HUF / Person |
| Grill und Grillzubehör | 19.000 HUF |
| Fahrräder (2 Stück) | 20.000 HUF |
| Haustierpaket | 10.000 HUF |
| Tauchpaket | 20.000 HUF |
| Strandurlaubspaket | 20.000 HUF |
| Premium-Küchenpaket | 35.000 HUF |
| Partypaket | 35.000 HUF |
| Kochpaket | 35.000 HUF |
| Extra-Reinigungsgebühr | 25.000 HUF |
| Rückgabe mit nicht vollem Tank | tatsächliche Kosten + 20.000 HUF |
| Bearbeitungsgebühr für Bußgelder, Zuschläge und behördliche Anfragen | 10.000 HUF / Fall |
5. Zahlung
Der Vermieter kann Bar-, Überweisungs- und elektronische Zahlungsarten akzeptieren. Bei verspäteter Zahlung kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigert werden.
6. Übergabe und Rücknahme
Der Übergabeort ist grundsätzlich: 2030 Érd. Ein abweichender Übergabeort kann mit einer gesonderten Gebühr verbunden sein.
Bei Übergabe und Rücknahme erstellen die Parteien ein Übergabe-/Rücknahmeprotokoll, das den Kilometerstand, den Kraftstoffstand, den Reinigungszustand, das Zubehör und sichtbare Schäden festhält. Bei Übergabe und Rücknahme fertigen die Parteien Fotoaufnahmen vom Äußeren und Innenraum des Fahrzeugs an; die Fotos und die digitale Dokumentation können als Beweis verwendet werden. Bei einem bei der Rücknahme nicht feststellbaren, jedoch später entdeckten verdeckten Schaden ist der Vermieter berechtigt, den Schaden innerhalb von 5 Werktagen nach der Rücknahme dem Mieter schriftlich anzuzeigen.
7. Kraftstoff und AdBlue
Das Fahrzeug darf ausschließlich mit Dieselkraftstoff betrieben werden. Es wird mit vollem Tank übergeben und ist mit vollem Tank zurückzugeben. Der gesamte Schaden aus der Verwendung falschen Kraftstoffs geht zulasten des Mieters.
Das Fahrzeug ist mit einem emissionsmindernden AdBlue-System ausgestattet. Bei Erscheinen der Warnanzeige zum AdBlue-Stand im Armaturenbrett muss der Mieter so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 200 km, mindestens 10 Liter AdBlue nachfüllen. Das vollständige Leerlaufen des AdBlue aktiviert die vom Hersteller eingebaute Wiederanlaufsperre. Sämtliche Schäden und Kosten, die aus dem Leerlaufen von Kraftstoff oder AdBlue oder aus der Missachtung der Warnanzeigen entstehen (einschließlich Bergung, Transport, Servicekosten sowie entgangener Mieteinnahmen des Vermieters), gehen vollständig zulasten des Mieters; in einem solchen Fall stehen dem Mieter die Leistungen gemäß Ziffer 13 nicht zu.
8. Sauberkeit
Die allgemeine Reinigung nach normalem Gebrauch ist Teil der Vorbereitungsgebühr. In den folgenden Fällen wird eine Extra-Reinigungsgebühr (25.000 HUF) berechnet:
- übermäßige Verschmutzung, große Mengen an Tierhaaren,
- Schlamm, Sand, Fett, starke Geruchsbildung,
- nicht entleerte WC-Kassette oder Abwassertank, zurückgelassener Abfall.
9. Haustiere
Ein Haustier darf nur nach vorheriger Anmeldung und gegen eine gesonderte Gebühr (10.000 HUF) befördert werden. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für jeden durch das Tier verursachten Schaden.
10. Verspätete Rückgabe
Das Fahrzeug ist am letzten Tag des Mietzeitraums spätestens bis 18:00 Uhr zurückzugeben. Bei einer Rückgabe nach 18:00 Uhr ist der Vermieter berechtigt, eine weitere Tagesmiete zu berechnen und für jeden weiteren angefangenen Tag eine Tagesmiete geltend zu machen. Eine voraussichtliche Verspätung hat der Mieter unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Rückgabetermin, anzuzeigen.
11. Verbotene Nutzung
Die Nutzung des Fahrzeugs ist untersagt:
- auf Festivals, Musik- oder Massenveranstaltungen, zu Partyzwecken — ausnahmslos,
- für Dreharbeiten, Rennen, Fahrschulunterricht,
- zur Weitervermietung, zur Überlassung an Dritte,
- für rechtswidrige Zwecke, zur Verletzung von Zoll- oder Verbrauchsteuervorschriften,
- zum Führen unter Alkohol- oder Rauscheinfluss,
- unter Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (3.500 kg),
- auf nicht befestigten Wegen (Off-Road), im Gelände, am Strand sowie in für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrten Bereichen,
- zum Abschleppen eines anderen Fahrzeugs.
Die verbotene Nutzung stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar: Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und das Fahrzeug zurückzunehmen; sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kosten gehen zulasten des Mieters.
12. Nutzung im Ausland
Das Fahrzeug darf innerhalb der EU und des Schengen-Raums genutzt werden, ausschließlich nach vorheriger Anmeldung. Die Nutzung des Fahrzeugs in Richtung Ukraine, Kriegsgebiete und Regionen mit erhöhtem Risiko ist untersagt. Der Vermieter kann weitere Länder ausschließen. Die Nutzung im Ausland ohne Anmeldung stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar.
13. Panne, Assistance, Umfang der Leistungen des Vermieters
13.1.
Das Fahrzeug verfügt über einen Assistance-Service. Bei einer Panne oder einer Warnanzeige hat der Mieter den Fehler unverzüglich — noch vor jeglicher Maßnahme — dem Vermieter zu melden, weitere Schäden zu vermeiden (einschließlich des sicheren Abstellens des Fahrzeugs) und nach den Anweisungen des Vermieters zu handeln.
13.2.
Abschleppen, Reparatur, Werkstattwahl oder jede kostenverursachende Maßnahme dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters veranlasst werden. Die Kosten einer ohne vorherige Zustimmung des Vermieters beauftragten Reparatur, Abschleppung, Anmietung oder sonstigen Leistung werden nicht erstattet.
13.3.
Der Vermieter stellt kein Ersatzfahrzeug bereit und ist auch nicht dazu verpflichtet — weder im Inland noch im Ausland.
13.4.
Wird das Fahrzeug infolge eines dem Mieter nicht zurechenbaren technischen Defekts fahruntüchtig und kann es nicht innerhalb angemessener Zeit wieder fahrtüchtig gemacht werden, beschränkt sich die Leistung des Vermieters ausschließlich auf Folgendes:
- die Organisation der Rückreise des Mieters und seiner Mitreisenden bzw. die Erstattung der Kosten vom Ort der Panne bis zum ungarischen Übergabeort auf Basis der Tarife des öffentlichen Linienverkehrs (Bahn 2. Klasse bzw. Bus), gegen Rechnung oder Fahrschein;
- die zeitanteilige Rückerstattung des auf die entfallenen Tage entfallenden Teils der Mietgebühr.
13.5.
Auf Wunsch des Mieters unterstützt der Vermieter bei der Suche nach einem anderen in der Umgebung mietbaren Fahrzeug; sämtliche damit verbundenen Kosten (Mietgebühr, Kaution, Versicherung, Kosten der An- und Rückfahrt zum Fahrzeug usw.) gehen zulasten des Mieters.
13.6.
Der Vermieter erstattet — im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen — nicht: Mehrkosten für Gepäck- und Frachttransport, Unterkunftskosten, Mehrkosten für eine bequemere oder teurere Rückreiseart als den öffentlichen Verkehr, Ansprüche aus entgangenem Erlebnis oder entgangenem Gewinn sowie sonstige Folgeschäden.
13.7.
Ist die Panne auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen (insbesondere: Leerlaufen von Kraftstoff oder AdBlue, Verwendung falschen Kraftstoffs, Missachtung einer Warnanzeige, bestimmungswidrige oder verbotene Nutzung), stehen dem Mieter die Leistungen gemäß Ziffer 13.4 nicht zu, und sämtliche anfallenden Kosten — einschließlich der Kosten für Bergung und Rücktransport des Fahrzeugs — gehen zulasten des Mieters.
14. Schäden und Haftung des Mieters
14.1.
Der Mieter hat alle während des Mietzeitraums entstandenen Bußgelder, Zuschläge, Park- und Straßennutzungsgebühren, Schäden, Fehlbestände oder aus Vertragsverletzung entstandenen Kosten zu erstatten. Der Vermieter ist berechtigt, diese Beträge von der Kaution abzuziehen und den die Kaution übersteigenden Teil dem Mieter in Rechnung zu stellen.
14.2.
Bei einem dem Mieter zurechenbaren Schadensereignis trägt der Mieter je Schadensereignis den jeweiligen Selbstbehalt der Vollkasko-(Casco-)Versicherung des Fahrzeugs sowie den vollständigen, vom Versicherer nicht erstatteten Schaden.
14.3.
Zu den von der Versicherung üblicherweise nicht gedeckten, vollständig vom Mieter zu tragenden Schäden zählen insbesondere:
- Schäden durch Missachtung von Höhen- und Breitenbeschränkungen (Brücken, Durchfahrten, Schranken, Bäume),
- Schäden durch die Nutzung der Markise (Omnistor) oder durch Offenlassen derselben,
- Schäden im Innenraum des Fahrzeugs (Möbel, Geräte, Nasszelle),
- Schäden an Fahrgestell und Fahrwerk aus nicht straßengebundener Nutzung,
- Reifen- und Felgenschäden, sofern sie nicht auf einen straßenbedingten Qualitätsmangel zurückzuführen sind,
- Verlust oder Beschädigung des Zubehörs.
14.4.
Bei einem Unfall, Schadensereignis oder Diebstahl hat der Mieter unverzüglich ein polizeiliches Einschreiten zu verlangen (sofern dessen gesetzliche Voraussetzungen vorliegen), einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen, den Vermieter sofort zu benachrichtigen und alle Unterlagen innerhalb von 3 Tagen zu übergeben. Ein daraus resultierender Verlust des Versicherungsschutzes geht zulasten des Mieters.
15. Haftungsbeschränkung des Vermieters
Im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis beschränkt der Vermieter seine Schadensersatzhaftung gegenüber dem Mieter auf die Höhe der vom Mieter für die jeweilige Anmietung tatsächlich gezahlten Mietgebühr. Diese Beschränkung gilt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden sowie für Schäden, die Leben, Körper oder Gesundheit verletzen. Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Gewinn und Folgeschäden, im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
16. GPS-Ortung
Zum Zweck des Eigentumsschutzes kann das Fahrzeug mit einem GPS-System ausgestattet sein. Der Mieter nimmt dies zur Kenntnis. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß einer gesonderten Datenschutzinformation.
17. Persönliche Gegenstände
Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung. Gefundene Gegenstände bewahrt der Vermieter nach Möglichkeit 30 Tage lang auf.
18. Kaution und deren Rückzahlung
18.1.
Die Kaution dient der Sicherung der vertragsgemäßen Leistung des Mieters; der Vermieter kann seine Forderungen nach diesen AGB und dem Mietvertrag unmittelbar aus ihr befriedigen.
18.2.
Sofern keine Abzüge erfolgen, wird die Kaution innerhalb von 5 Werktagen nach Rücknahme und Überprüfung des Fahrzeugs zurückgezahlt (bei Barabwicklung kann sie auch vor Ort zurückgegeben werden).
18.3.
Ist im Zusammenhang mit der Anmietung eine Abrechnung mit einem Dritten (insbesondere: Versicherer, ausländische Werkstatt, Behörde, anderer Vermieter) im Gange, kann der Vermieter den der voraussichtlichen Forderung entsprechenden Teil der Kaution bis zum Abschluss der Abrechnung — längstens jedoch 60 Tage ab Rücknahme — einbehalten; den verbleibenden Teil zahlt er gemäß Ziffer 18.2 zurück. Bei einem strittigen oder nachträglich auftretenden Schadensereignis kann der erforderliche Betrag bis zur Beilegung des Streits einbehalten werden.
19. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Vertragsverletzung, die durch einen unabwendbaren, außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden, unvorhersehbaren Umstand (höhere Gewalt) verursacht wurde. Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen.
20. Beschwerdemanagement
Eine Beschwerde kann schriftlich eingereicht werden: E-Mail: [email protected] | Postanschrift: 1054 Budapest, Honvéd utca 8. 2/1. Der Vermieter bearbeitet Beschwerden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften. Bei einer Verbraucherstreitigkeit kann sich der Mieter an die nach seinem Wohnort zuständige Schlichtungsstelle wenden.
21. Anwendbares Recht
Für diese AGB gilt ungarisches Recht. Bei einer Verbraucherstreitigkeit sind die sachlich und örtlich zuständigen ungarischen Foren zuständig.
22. Schlussbestimmung
Der Vermieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Für die Anmietung ist stets die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung maßgeblich.
